Die Behandlungskosten für eine Stunde sind je nach Aufwand ca. 80 Euro. Das Honorar ist im Behandlungsvertrag geregelt, der zwischen dem Patienten und mir abgeschlossen wird. Bezahlung direkt nach der Behandlung: per EC-Card oder Sofortüberweisung. Achtung: Keine Barzahlung möglich.
Gerne erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) oder einen Quittungsbeleg für den Steuernachweis. Die meisten privaten Krankenversicherungen und auch Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für eine Heilpraktiker Behandlung oder übernehmen zumindest einen Teil davon. Da die GeBüH aus dem Jahre 1985 ist und sie der heutigen Zeit nicht angepasst wurde, wird die Summe über den Faktor angepasst. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den Erstattungskonditionen Ihres Vertrages. Einen Teilbetrag müssten Sie ggf. selbst übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten leider keinerlei Heilpraktiker Behandlungen.
Anfallende Laborkosten für Blut-, Speichel- und Stuhlanalysen in akkreditierten Laboren werden direkt vom Labor mit Ihnen abgerechnet. Sie bekommen vorher eine Kosteninformation.